Praxisplanung
Das Wichtigste in Kürze
Mediziner:innen, die eine Praxis planen möchten, gehen oft im ersten Schritt so vor, dass sie vom Fachhändler lediglich Möbel, Einrichtung und Geräteausstattung beziehen wollen. Der Rest soll möglichst durch Vermieter, dessen Architekten oder Planungsabteilungen abgedeckt werden. Jedoch ist das Fehlerpotenzial mit steigender Anzahl an Ansprechpartnern enorm, wenn es keine Person gibt, die das Projekt vollumfänglich im Blick hat. Der aktuelle Handwerkermangel stellt Planungsvorhaben und die Nerven der Planer oft zusätzlich auf eine harte Probe.
Denn der gesamte Realisierungsprozess von der Idee über die Praxisplanung bis zur Fertigstellung ist enorm aufwendig, kleinteilig und komplex. Gewerke sollen möglichst Hand in Hand, effizient und kompetent arbeiten. Hier ist zu jedem Zeitpunkt eine gute Planung und der Detailüberblick erforderlich.
Zu beachten sind u. a. Konzepte für
Nicht selten kommt es dabei zu Abstimmungsproblematiken zwischen Verantwortlichen und verschiedenen Gewerken. Daher sollte frühzeitig geklärt werden, wer plant, kontrolliert und wer koordiniert den Bauablauf. Ein Innenarchitekt oder ein Tischler reichen hier oft nicht aus, weil sie lediglich Teilaspekte der Gesamtplanung kennen und die Mediziner:in selbst kann selten die gesamte Bauleitung übernehmen.
Hier ist der Einsatz eines Fachplaners für Arztpraxen aus unserer langjährigen Erfahrung die beste und schnellste Lösung, da er die Gesamtheit der Anforderungen kennt. Eine Verzögerung in der Realisierung zieht oft auch hohe finanzielle Nachteile, die es zu vermeiden gilt, mit sich.
Was gilt es bei der Praxisplanung zu beachten?
Bei der Praxisplanung gibt es eine Reihe an gesetzlichen Anforderungen, die es frühzeitig zu berücksichtigen gilt.
Insbesondere sind Arbeitsstättenverordnung und Hygienerichtlinien für Arztpraxen relevant und in die Planung mit einzubeziehen. Außerdem ist zu prüfen, ob die Räumlichkeiten für den Betrieb einer Arztpraxis grundsätzlich geeignet sind oder hierfür genehmigt werden müssen. Hier hilft die Potentialprüfung durch Leasymed.
Bevor es in die Details geht: bei gemieteten Räumen muss sich der Vermieter immer um einige Dinge selbst kümmern.
Daher unser besonderer Tipp vorab: Auch den Mietvertrag vor Unterschrift durch einen Profi prüfen lassen bzw. den Fachplaner mit Planungsexpertise gleich mit in die Mietvertragsverhandlungen involvieren, um bauliche Erfordernisse gleich mitverhandeln zu können! Dies kann Ihnen sehr viel Zeit, Geld und Nerven sparen.
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So sollten die Praxisräume mind. 2,5 Meter hoch sein. Die Größe der Räume beeinflusst die Verwendungsmöglichkeiten -nicht jeder Raum kann für jeden Umsetzungswunsch genutzt werden. Grundsätzlich sollten Arbeitsräume mind. 8 Quadratmeter Grundfläche haben. Zusätzlich gilt es die sogenannte Bewegungsfläche zu berücksichtigen. Hier lautet die Empfehlung für eine optimale Bewegungsfreiheit mind. 1,5 Quadratmeter pro Person.
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Alle Oberflächen in Bereichen der Patientenversorgung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ebenso gibt es Vorgaben für die Beleuchtung sowie die Fluchtwege und Notausgänge.
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Für Operations- und Sterilisationsräume gelten weitergehende Bestimmungen, die es einzuhalten gilt.
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Je nach Praxisgröße variiert auch die erforderliche Anzahl an Toiletten sowie die Vorgabe zur Geschlechtertrennung.
Gesetzliche Vorgaben zur Praxisnutzung und Best practices
Sie haben eine geeignete Immobilie für Ihre neue Praxis gefunden?
Werden alte Praxisräume umgebaut, ist in der Regel kein Bauantrag notwendig, sofern sich die Nutzung nicht ändert. Aktuell gültige baurechtliche Anforderungen sind selbstverständlich trotzdem zu beachten.
Ein „Umgehen“ der Erfüllung von neueren Anforderungen durch „Bestandsschutz“ gibt es leider nicht.
Unser Expertentipp für Praxisübernehmer: Die baurechtliche Genehmigung der Praxisräume frühzeitig zeigen lassen, um ggf. rechtzeitig reagieren zu können!
Wer muss die baurechtliche Genehmigung für die Umnutzung beantragen? Mieter oder Vermieter?
Hier unser Tipp: im Vorfeld den Mietvertrag gut studieren und vom Fachplaner prüfen lassen.
Praxisplanung für Allgemeinmedizin, Orthopädie & Co
Abhängig von der jeweiligen Fachrichtung gibt es besondere Anforderungen an die Infrastruktur der Praxis. So wird je nach Umfang von chirurgischen Tätigkeiten ein Eingriffs- oder OP-Raum nach verschiedenen Klassifizierungen notwendig.
Ein Nachrüsten der Räume zu einer höheren Klassifizierung ist in der Regel mit einem höheren Aufwand verbunden als eine frühzeitige Planung.
Schritt für Schritt zur Praxisplanung
Sie starten in die Praxisplanung?
Dann ist der erste Schritt immer eine Projekt-Vorbesprechung und einer erste Objektbesichtigung vor Ort.
Dabei wird besprochen, ob bereits maßstabsgerechte Pläne eventuell auch in digitaler Form vorliegen. Andernfalls muss ein Aufmaß der Praxisfläche erstellt werden. Digitale Pläne im dwg.-Format können in der Regel direkt übernommen werden.
Danach erfolgt die Grundlagenermittlung.
Dabei werden existierende Strukturen und das geplante Konzept erfasst. Im Anschluss wird ein Raum- und freier Einrichtungsplan ohne Vermassung erstellt die sogenannte Vorplanung oder Ideenskizze der neuen Räumlichkeiten.
Der nächste Schritt ist die Entwurfsplanung.
Diese beinhaltet das Durcharbeiten des Planungskonzeptes sowie eine stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung.
Diese umfasst Anforderungen aus den Bereichen:
- Gestaltung
- Funktion
- Technik
- Bauphysik
- Ökonomische Betrachtungen
- Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Anschließend wird ein vollständiger Entwurf erstellt, der bereits die Vermaßung einbezieht.
Steht die Entwurfsplanung, können Praxiseinrichtung und Praxismöbel geplant werden.
Hier bietet sich eine konzeptionelle Beratung in Bezug auf die Praxisgestaltung und -beleuchtung an. Möbelentwürfe werden in der Regel in 2D/3D angeboten.
Bei einer Praxisübernahme ist es empfehlenswert, auf Grundlage einer Ausstattungsbeschreibung abzugleichen, welches Mobiliar bereits vorhanden ist und welches zusätzlich benötigt wird.
Neben der Ausstattung mit Praxismöbeln ist die technische Ausstattung ebenfalls für Ihren Praxisalltag elementar. Dazu sollte zuerst ein grober Technikplan erstellt werden.
Gemeinsam mit dem Medizintechnik-Fachhändler des Vertrauens wird dieser erarbeitet. Lassen Sie sich von Ihrem Fachhändler ausführlich beraten. Auch sollten Sie von ihm Vorschläge für die technische Infrastruktur zur Weitergabe an den Architekten erhalten. Die Beratung sollte folgende Parameter beinhalten allgemeine, technische Informationen, wie Wasser- und Stromverbrauch, Beleuchtung, EDV und Medizintechnik inkl. ungefährer Standortinformation, die als Basis für die Ausführungsplanung des Architekten gilt.
Sofern erforderlich können auch die Ausführungspläne für die Gewerke, wie Trockenbau, Fliesen- oder Bodenleger-, Maler- und Sanitärarbeiten oder Elektropläne erstellt werden, genauso wie Boden- und Deckenpläne.
Damit die o. g. Pläne adäquat erstellt werden können, benötigen Sie alle notwendigen Bau-/Statik-Informationen. Bei größeren Projekten empfehlen wir eine begleitende Fachbauleitung. Diese hat planungsrelevante Themen und Abläufe im Blick und unterstützt Sie an den notwendigen Stellen. Zusätzlich laufen hier alle Fäden hinsichtlich Kosten, Bauzeiten und Qualität der Ausführungen zusammen.
Wollen Sie mehr über die Praxisplanung erfahren?
Sehen Sie sich den informativen Podcast des Ärztinnennetzwerkes an, in dem sie eine fachkundige Diskussion mit einem unserer geschätzten Fachhandelspartner führen. In diesem spannenden Gespräch wird das Thema der Praxisplanung weiter ausgeführt. Die Experten teilen wertvolle Einsichten und praktische Ratschläge, wie man eine medizinische Praxis effizient plant, um sowohl Patienten als auch medizinischem Personal eine optimale Umgebung zu bieten.
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Bei unserem unverbindlichen Erstgespräch lernen wir uns kennen und Sie erfahren mehr über Leasymed und dessen Möglichkeiten. Nach einem kurzen Ideenaustausch entscheiden wir gemeinsam, ob unsere Mietkonzepte zu Ihnen passen und wie wir Sie unterstützen können.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Eva Brendler - Ihre Ansprechpartnerin bei allen Fragen rund um Leasymed
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Eva Brendler - Ihre Ansprechpartnerin bei allen Fragen rund um Leasymed®