Vorteile der Praxisübernahme gegenüber einer Neugründung
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die Patient:innen sind da
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der Standort bleibt gleich
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lediglich Mediziner:in wechselt
Die Vorteile der Praxisübernahme sind ganz klar die Erfahrungswerte die/der abgebenden Mediziner:in. Diese sind sehr vielfältig und reichen von der Praxisorganisation über ein vorhandenes Netzwerk bis hin zum fachlichen Austausch und etablierten Strukturen.
Im Idealfall ist es auch so, dass abgebende Mediziner:innen für einen vertraglich festgelegten Zeitraum weiter praktizieren und begleiten und damit einen „sanften Übergang“ möglich machen.
Weitere Vorteile sind der existierende Patientenstamm, eingearbeitete, mit den Praxisabläufen vertraute Mitarbeiter:innen, die meist mit übernommen werden sowie Teile der Einrichtung und technischen Geräte.
Gründung oder Praxisübernahme?
Es gilt daher gut abzuwägen, welches Modell für Sie persönlich das ideale ist.
So finde ich die passende Praxis
Die Suche nach der passenden Praxis hängt von unterschiedlichen Parametern ab. Neben der Fachrichtung könnte relevant sein, ob es eine Hausarztpraxis ist, die für die Übernahme in Frage kommt. Vielleicht haben Sie auch eine Praxis im Auge, die Sie gerne übernehmen möchten?
Unterstützen können in jedem Fall Verzeichnisse der Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) oder Onlineportale, die Abgeber:innen und Gründer:innen zusammenbringen. Auch Kampagnen der KVen wie „Region sucht Arzt“ der KV Bayern oder „Lass dich nieder!“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bieten Unterstützungsmöglichkeiten. Oft werden auch in Mitgliedermagazinen der Kassenärztlichen Vereinigungen freiwerdende Arztsitze in gesperrten Bereichen veröffentlicht oder in Anzeigen des deutschen Ärzteblattes.
Praxisübernahme Allgemeinmedizin: vorhandene Unterstützungsmöglichkeiten ausnutzen
Die Suche nach Mediziner:innen, die in einem unterversorgten Gebiet praktizieren möchte, ist je nach Region recht schwierig. Die ärztliche Versorgung ist jedoch ein sehr hohes Kulturgut, das auch im ländlichen Gebiet erhalten werden sollte. So auch die Auffassung vieler Kommunen, die daher interessierte Mediziner:innen unterstützen, z.B. wenn es um die Raumsuche und ggf. erforderlicher Umbaumaßnahmen geht.
Je nach Region gibt es unterschiedlich hohe Fördermittel für die Niederlassung. Die passende Förderung zu finden, ist manchmal gar nicht so einfach. Einen guten Überblick, unterteilt nach Bundesländern, bietet hierzu die Seite „Lass dich nieder!“.
„Suche Arzt für Praxisübernahme“: Woher weiß ich, ob die angebotene Praxis die richtige für mich ist?
Die Anzahl an Abgeber:innen übersteigt weit die der Neustarter:innen. Was Ihre Ausgangslage verbessert, aber die Entscheidung oft nicht zwingend einfacher macht. Sie haben die Qual der Wahl! Die Parameter, auf die Sie bei der Wahl achten sollten, sind vielfältig. Angefangen beim Standort, der auch zu Ihrer privaten Situation gut passen sollte. Ist ein privater Umzug notwendig, sollten weitere Faktoren mit hinzugezogen werden, wie bspw. das Vorhandensein von Kindergärten und Schulen oder der eigene Anspruch an die Merkmale des Standorts, wie Freizeitmöglichkeiten und Wohnsituation. Es ist jedoch auch möglich, in der Stadt zu leben und auf dem Land eine Praxis zu betreiben.
Auch relevant ist der Standort hinsichtlich der vorherrschenden Verteilung zwischen privat- und gesetzlich versicherten Personen in Bezug auf den zukünftigen Patientenstamm.
Und zur Praxis selbst:
In welchem Zustand befindet sich die Praxis? Sind Renovierungsarbeiten notwendig? Wenn ja, in welchem Ausmaß? Diese betreffen nicht nur „ästhetische“ Mängel, sondern auch gesetzlich vorgeschriebene Anforderungen. Praxen im laufenden Betrieb genießen Bestandsschutz hinsichtlich Anforderungen an die Barrierefreiheit oder an den Brandschutz. Wird die Praxis jedoch übernommen, verfällt dieser Schutz! Solche ungeplanten Mehrkosten sind mit der passenden Beratung im Vorfeld vermeidbar!
Sie haben Ihre Traumpraxis gefunden? Auch eine weitergehende Unterstützung über das „Match“ hinaus ist ratsam. Kontaktieren Sie uns hierzu gerne!
Was darf die Praxisübernahme kosten?
Geht es um die Kaufpreisverhandlung, sollte diese durch Expert:innen für professionelle Praxiswertermittlung begleitet werden. Vorgelagert sollte dabei eine Begehung der Räumlichkeiten sein - idealerweise mit einer Praxisübernahme Checkliste. Abgeleitet von der Begehung und Aufnahme des Ist-Zustandes wird der Modernisierungsbedarf und damit das Finanzierungsvolumen festgelegt.
Vor dem Start ist es ratsam, zu analysieren, wie die Kostenstruktur aussieht, welche (baulichen) Veränderungen notwendig werden und welche Kosten damit verbunden sind. Denn entscheidend für ein Darlehen bei Praxisübernahme ist nicht der Kaufpreis, sondern die globalen Übernahmekosten.
Wie hoch sind in der Regel Praxisübernahme Kosten?
Für die Kaufpreisermittlung ist die Patientenzahl mit entscheidend, da sich der Kaufpreis aus materiellem (Substanz- oder Sachwert) und immateriellem bzw. ideellem Wert („Goodwill“) zusammensetzt und der ideelle Wert vom Patientenstamm mitbeeinflusst wird.
Die Wertbestandteile materiell/ideell dürfen nicht getrennt werden, sondern müssen gesamtheitlich betrachtet werden.
Materieller Wert
Der materielle Wert spiegelt den Zeitwert der Praxiseinrichtung und -ausstattung wider. Meist werden nur Wirtschaftsgüter übernommen, die Investitionen überflüssig machen. Dies reicht von Wartezimmer Möbeln bis hin zu kostspieligen Medizingeräten.
Ideeller Wert
Der ideelle Wert kann mit einer (modifizierten) Ertragswertmethode erhoben werden. Die Chance, dass die potenziellen Patient:innen (Patientenstamm der Abgeber:in) auch Patient:innen werden, ist zeitlich begrenzt. Diesen Ergebnisraum gilt es abzuschätzen. Der Ertragswert umfasst einen bis zum Ergebniszeitraumende limitierten Mehrwert. Berücksichtigt werden muss außerdem, um welche Praxisart es sich handelt und ob ein sanfter Übergang geplant ist, oder nur einzelne Teile übertragen werden.
Weitere Faktoren, die für die Bewertung zusätzlich berücksichtigt werden sollten:
Die modifizierten Ertragswertmethode wird grundsätzlich empfohlen, da auch 2011 durch ein BGH-Urteil festgestellt wurde, dass diese „nachvollziehbar, widerspruchsfrei, angemessen und deswegen geeignet“ ist, um den Verkehrswert einer Arztpraxis festzustellen.
Lassen Sie sich hier durch eine professionelle Praxisübernahme Beratung unterstützen!
Umsatz berücksichtigen
Als Faustregel für den Übernahmepreis gilt: durchschnittlicher jährlicher Umsatz der Praxis abzüglich eines kalkulatorischen Oberarzt-Gehaltes.
Natürlich kann das lediglich als Richtwert gesehen werden, individuelle Faktoren sind stets zu berücksichtigen.
Für die Erzielung marktgerechter und für beide Parteien zufriedenstellende Preise, unterstützen auf das Gesundheitswesen spezialisierte Consultingunternehmen. Wir verfügen über ein professionelles und starkes Netzwerk und helfen Ihnen hier gerne weiter!
Risiko für Umsatzreduzierung
Der Umsatz setzt sich zum größten Teil aus Privat- und Kassenabrechnungen zusammen und ist damit die größte Einnahmequelle einer Praxis. Die Umsatzhöhe ist somit abhängig von der Anzahl an Patientenbehandlungen.
Das Risiko für eine Umsatzreduzierung hängt dabei maßgeblich von unzufriedenen Patient:innen und fehlendem Controlling ab. Ein gewisser Anteil an Patient:innen, der abspringt, sollte grundsätzlich einkalkuliert werden.
Patientenbindung
Essenziell für die Patientenbindung nach der Praxisübernahme, aber auch darüber hinaus, ist die Patientenzufriedenheit. Idealerweise ist Ihr Behandlungsspektrum mindestens genauso groß wie das der Vorgängerin oder des Vorgängers.
Mit kurzen Wartezeiten, sowohl bis zum Termin, als auch währenddessen und einer wahrgenommen guten Betreuung der die/den Mediziner:in werden die Basiserwartungen meist schon erfüllt. Darüber hinaus sind bspw. die Freundlichkeit der Mitarbeitenden, helle und moderne Praxisräume sowie eine moderne Ausstattung mit technischen Geräten und evtl. mögliche Zusatzleistungen relevant für die Kundenbindung und -weiterempfehlung.
Übertragung der Zulassung
Wurde eine für die Übernahme passende Praxis gefunden und liegt diese in einem Planungsbereich mit Zulassungsbeschränkungen, muss diese vor Übernahme zunächst über die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) ausgeschrieben werden. Grundlage für die Planungsbereiche ist die Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die regelt, wie viele Zulassungen für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen in einer Region (Planungsbereich) vergeben werden.
Für die Ausschreibung muss ein Antrag auf Nachbesetzung gestellt werden, die Ausschreibungsentscheidung der KV erfolgen und die Ausschreibung der Praxis veröffentlicht werden. Interessierte können sich dann innerhalb einer Frist für den ausgeschriebenen Praxissitz bewerben und Übernahmeverhandlungen können erfolgen.
Nach der Entscheidung für die Nachfolge stellt der/die Nachfolger:in den Zulassungsantrag beim Zulassungsausschuss. Gleichzeitig beantragt der/die Abgeber:in den Zulassungsverzicht beim Zulassungsausschuss.
In Bezug auf die Ausschreibung bestehen Ausnahmen, wie die bisherige Anstellung in der zu übernehmenden Praxis oder eine persönliche Verbindung (Ehegattin oder Ehe gatte, Lebenspartner:in oder Kind) zur Abgeber:in.
Teilzulassung
Um auch in Teilzeit an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmen zu können, besteht die Möglichkeit einer Teilzulassung. Dabei erhält die Ärztin bzw. der Arzt einen hälftigen Versorgungsauftrag. Handelt es sich um einen gesperrten Planungsbereich, ist eine Erhöhung der hälftigen auf eine volle Zulassung i. d. R. nicht so einfach möglich.
Folgen der Zulassung
Auf Grundlage der kassenärztlichen Zulassung ist eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen möglich. Auch wird die Kassenärztin bzw. der Kassenarzt somit Mitglied bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und darf an Wahlen zur Vertreterversammlung teilnehmen.
Mit der Kassenzulassung verpflichten sich die Mediziner:innen, die vertraglichen Bestimmungen über die vertragsärztliche Versorgung einzuhalten. Auch besteht eine Präsenzpflicht für regelmäßige Sprechstunden am Praxisstandort sowie die Verpflichtung zur persönlichen Leistungserbringung und die Teilnahme am Ärztlichen Bereitschaftsdienst für die KV.
Praxisübernahme Checkliste
Die wichtigsten Fragen für Gespräche mit der Vorgängerin bzw. dem Vorgänger:
Ist die Einrichtung im Verkaufspreis beinhaltet?
Hinsichtlich der Einrichtung muss geklärt werden, welche Möbel und Geräte vorhanden sind und welche im Kaufpreis inbegriffen sind. Zudem muss in einem zweiten Schritt geprüft werden, welche Gegenstände weiterverwendet werden können und welche ausgetauscht werden sollten. Abzugebende Praxen haben meist schon ein paar Jahre hinter sich und entsprechen nicht mehr dem aktuellen Zeitgeist. In der Regel sind also Modernisierungsmaßnahmen wie z. B. die Digitalisierung der Medizintechnik durchzuführen.
Abhängig davon, ob die medizintechnische Ausstattung in regelmäßigen Abständen auf den aktuellen Stand gebracht wurde, können hier auch größere Investitionen notwendig werden.
Sie sind sich unsicher, wo ein Austausch angebracht ist und was vorerst weitergenutzt werden kann? Gerne beraten unsere Leasymed®-Fachhandelspartner Sie und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf.
Mit der Leasymed®-Miete können Sie auch „klein“ starten und sukzessive weitere Objekte in die Miete ergänzen.
Unser Tipp: Hinterfragen Sie bei der/dem Abgeber:in, ob Interieur zwingend mit übernommen werden muss. Ist dies nicht der Fall, kann das zu einer Kaufpreisreduzierung führen. Mieten Sie Ihre Einrichtung und Ausstattung, profitieren Sie hier doppelt: niedrigerer Kaufpreis und moderne Praxis zu überschaubarem Mietpreis!
Verträge übernehmen oder neu abschließen?
In der eigenen Praxis ist eine Reihe von Verträgen erforderlich. Dies betrifft z. B. den Mietvertrag für die Praxisräume, aber auch die weitere Infrastruktur mit Telefon und Internet oder Versicherungsverträge. Es kann vorteilhaft sein, Verträge der Vorgänger zu übernehmen. Insbesondere beim Telefon ist die Übernahme der Praxistelefonnummer für langjährige Patient:innen vorteilhaft. Bei den Versicherungen ist genau zu prüfen, welche auch benötigt werden und ob sich der Leistungsumfang ändert. Übliche Ärzteversicherungen sind z. B. Versicherungen für Praxisinventar, Praxisausfall, Betriebsunterbrechung, Elektronik und Berufshaftpflicht.
Unser Tipp: Unser Tipp: Mieten Sie Ihre Einrichtung über Leasymed®, ist bereits standardmäßig eine Elektronikversicherung inbegriffen. Damit sind Sie für die gemieteten Objekte geschützt vor Schäden durch unsachgemäße Handhabung, Diebstahl oder auch Vorsatz Dritter.
Ein Anspruch auf Übernahme des Mietvertrages für die Praxisräume besteht normalerweise nicht. Wichtig ist daher eine frühzeitige Abklärung der Verkäufer:in mit der/dem Vermieter:in. Anders verhält es sich bei der Objektmiete mit Leasymed®. Hier ist die Übertragung zu gleichbleibenden Konditionen kein Problem!
Muss das Personal übernommen werden?
Neben den Einrichtungsgegenständen wird auch oftmals das Personal übernommen. Dann stellt sich die Frage, ob Personal in ausreichender qualitativer und quantitativer Hinsicht vorhanden ist. Wenn das eigene Leistungsportfolio von dem der/des Vorgängerin/Vorgängers abweicht, kann es hier zu Unterschieden kommen. Dann muss ggf. die Personalstruktur angepasst werden oder es sind Personalentwicklungsmaßnahmen vorzunehmen.
In der Regel werden mit Kauf der Praxis auch die Arbeitsverhältnisse gesetzlich übertragen. Dies sollte im Rahmen der Übernahmeverhandlung besprochen werden.
Unterstützung bei weiteren Schritten
Nicht alles im Rahmen der Praxisübernahme muss durch die/den Mediziner:in selbst erfolgen. Nutzen Sie eine Praxisübernahme Beratung und lassen Sie sich bei Ihrem Vorhaben der Praxisübernahme optimal unterstützen.
Wir und unsere Netzwerkpartner bieten Ihnen eine individuelle Praxis Beratung und auch Arztpraxis Planung. Sprechen Sie uns an! Je nachdem in welcher Phase der Praxisübernahme Sie sich befinden, können wir die passende Unterstützung bieten bzw. vermitteln.
Jetzt starten!
Ist das Angebot höher als die Nachfrage, fallen die Preise. Dieser ökonomische Grundsatz gilt auch für den Kauf von Praxen. Daher ist aktuell ein guter Zeitpunkt einer Arztpraxis Übernahme! Die Kaufpreise sind dabei z. T. so günstig, wie in den letzten 30 Jahren nicht.
Um die finanzielle Belastung zu reduzieren, bietet sich als Ergänzung zur Praxisübernahme für die Modernisierungsarbeiten und Geräteaustausch, -erweiterung etc., die Miete optimal an.
Sollten nachträglich noch weitere Anschaffungen notwendig werden, ist keine Nachfinanzierung notwendig, sondern die monatliche Mietrate wird einfach angepasst.
Sie haben Fragen rund um Praxisgründung oder Praxisübernahme? Kein Problem! Wir bieten kompetente und umfassende Praxisübernahme Beratung. Vereinbaren Sie jetzt eine unverbindliche Erstberatung!