Lesedauer: 0 Minuten

Praxisfinanzierung

4. August 2023 // Selina Därr

praxisfinanzierung

Was gilt es bei der Planung der Praxisfinanzierung zur Existenzgründung zu beachten?

Die Gründung einer Arztpraxis erfordert einen umfangreichen Investitionsbedarf. Diesen mit eigenen Mitteln komplett zu finanzieren, ist sicherlich eher selten möglich. Im ersten Schritt gilt es also den maximalen Kapitalbedarf für die Praxisgründung zu ermitteln. Folgende Aspekte und Fragestellungen sollten dabei herangezogen werden:

Werden Räumlichkeiten gemietet oder eine Immobilie erworben? Beides hat wie so oft Vor- und Nachteile. Auf jeden Fall wirkt sich diese Entscheidung erheblich auf die Höhe der Anfangsinvestition aus.

Handelt es sich um eine Praxisübernahme, bei der auf bereits vorhandene Einrichtung und Geräte, wie Infrastruktur zugegriffen werden kann oder um komplett neue Räumlichkeiten, bei der ein entsprechend neues Konzept erarbeitet werden muss? Zeit und Kosten der Praxisplanung sollten also hier entsprechend berücksichtigt werden.

Bei einer Übernahme sollten Sie auf jeden Fall mit dem abgebenden Arzt oder der abgebenden Ärztin den Kaufpreis auf Grundlage einer professionellen Praxiswertermittlung verhandeln.

Bei einem Praxiskauf gilt es dann nicht nur den reinen Kaufpreis zu finanzieren, sondern wie bei gemieteten Räumlichkeiten auch, mögliche Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen einzukalkulieren, die Praxiseinrichtung für Empfang-, Warte- und Behandlungszimmer zu bedenken und nicht zuletzt die Medizinischen Geräte mit einzuplanen.

Unser Tipp für die Praxisfinanzierung

Für Praxisfinanzierung auch laufende Kosten berücksichtigen

Zusätzlich zu den hohen initialen Investitionskosten kommen laufende Fixkosten z.B. für Raummiete, Verbrauchsmaterialen und Personalkosten. Bedenkt man, dass bei Praxen mit Kassenzulassung die Abrechnung quartalsweise und bei Neugründung oft mit zeitlichem Verzug erfolgt, muss auch hier stark in Vorleistung gegangen werden. Dadurch ergibt sich neben den Investitionskosten ein zweiter großer Kostenblock, den es in den ersten Monaten ohne Einnahmen durch die kassenärztliche Tätigkeit zu stemmen gilt.

Ausreichend Puffer in die Praxisfinanzierung einkalkulieren

Entsprechend muss eine Darlehenssumme in der Regel die Kosten für die Einrichtung um einige Tausend Euro übersteigen, um die Anfangsphase bis zur ersten Kassenabrechnung überbrücken zu können. Ändert sich kurzfristig etwas am Bedarf, verzögern sich Renovierungsmaßnahmen oder sind die Investitionskosten zwischen Praxisplanung und Realisierung gestiegen, reicht womöglich die veranschlagte Investitionssumme nicht aus. 

Unser Tipp: kalkulieren Sie grundsätzlich mit großzügigem, finanziellem Puffer, um nicht nachfinanzieren zu müssen, was meist mit hohem Aufwand und Zeit verbunden ist.

Praxisfinanzierung: Das Wichtigste in Kürze

Das Thema Finanzen ist ein sehr individuelles, bedarfsbezogenes und abhängig von diversen Parametern, die es zu beleuchten gilt. Dazu zählen z.B. Laufzeit, Finanzierungsvolumen sowie der gewünschte Preis der Finanzierung inkl. einer Priorisierung dieser. Oft ist eine Zusammenstellung unterschiedlicher Finanzierungsformen, passend auf die eigene Situation, die beste Lösung.

Welche Möglichkeiten gibt es, eine Praxis zu finanzieren?

hauptstadt

Eigenkapital

Dabei handelt es sich wohl um den einfachsten (jedoch oft nicht möglichen) Weg der Finanzierung aus eigenen Mitteln.

kredit

Kreditfinanzierung

Der „klassische“ Weg der Fremdfinanzierung ist wohl die Aufnahme von Festzinsdarlehen

geld-sparen

Fördermittelunterstützung

Insbesondere für die Niederlassung auf dem Land, gibt es Möglichkeiten, Fördermittel zu erhalten. Je nach Grad der (drohenden) Unterversorgung, gibt es hier auch Unterschiede hinsichtlich der Förderhöhe. Auch gibt es Unterschiede hinsichtlich der Fördersumme zwischen den zuständigen KVen.

zustimmung

Leasing

Einzelne, kapitalintensive Objekte können geleast werden und stellen somit einen monatlichen Kostenblock dar - zusätzliche Dienstleistungen im laufenden Betrieb können jedoch nicht integriert werden. In der Regel geht am Ende der Laufzeit das Eigentum an den Leasingnehmer über. Grundsätzlich müssen Sie bei einer Neugründung davon ausgehen, dass Sie erst nach 2 Jahren Praxistätigkeit Leasing nutzen können, da Sie dann die die ersten Jahresabschlüsse vorliegen haben.

rent

Miete

Die Miete geht über die reine Finanzierungsfunktion hinaus und integriert zusätzliche Dienstleistungen für einen erweiterten Service. Sie macht besonders Sinn bei technologischen Lösungen, wo zusätzlich zur schnellen Weiterentwicklung mit einem stetigen Preisverfall zu rechnen ist und mit den Systemen ein hoher Betreuungsbedarf einher geht. Die betrifft z.B. Ultraschallgeräte, Aufbereitungssysteme etc.. Gleichzeitig schafft die Miete finanzielle Freiräume, da wirklich alles – bis zur kompletten Praxis auch inklusive der gesamten Ausstattung gemietet werden kann. Die Miete ermöglicht der Arztpraxis immer auf dem neuesten Stand der Technik zu sein, da nach Ablauf der Grundmietlaufzeit die Mietobjekte immer wieder erneuert werden können. Eine Miete kann bei Praxisneugründungen und -Übernahmen in der Regel ab dem ersten Tag genutzt werden. Entweder gibt es hier schon aussagekräftige Zahlen aus der übernommenen Praxis, den Nachweis einer vorherigen Tätigkeit in einer Arztpraxis z.B. in Anstellung oder einen aussagekräftigen Businessplan.

euro (1)

Mietkauf

Kauf mit monatlicher Rate bei sofortigem Erwerb. Die gesamte Mehrwertsteuer ist im Voraus zu entrichten und ist daher für eine Arztpraxis eher von untergeordneter Bedeutung - außer, dass für Abschreibungen Anlagevermögen benötigt wird. Dies sollte daher immer in Abstimmung mit dem Steuerberater entschieden werden. Ansonsten sind die Vergabevoraussetzungen und Rahmenbedingungen identisch mit dem Leasing.

Leasing

Beim Leasing nutzt der/die Leasingnehmer:in lediglich geleaste Objekte, ohne diese zunächst zu erwerben. Sie bleiben während der Laufzeit Eigentum des Leasing-Gebers. In der Regel geht am Ende der Laufzeit das Eigentum an den Leasingnehmer über, je nach Vertragsausgestaltung. Auch hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.

Vorteile der Miete

Trotz sorgfältiger Planung der Praxisfinanzierung, kann es zu unvorhergesehenen Mehrausgaben z.B. durch unerwartete Bauleistungen, zusätzlich erforderliche Ausstattungen oder kurzfristige Preiserhöhungen und damit zu einem höheren Finanzbedarf kommen. Eine Nachfinanzierung ist dabei in den meisten Fällen nicht so einfach bzw. mit höherem Aufwand verbunden.

Nachfinanzierung entbehrlich

Bei einer Miete Ihrer Praxiseinrichtung und -ausstattung oder von zusätzlichen Anschaffungen wie z.B. einem Ultraschallgerät, wird eine Nachfinanzierung entbehrlich. Je nach zusätzlichem Mehrbedarf wird die monatliche Mietrate einfach entsprechend angepasst. 

Insbesondere wenn es zu einer Praxisneugründung kommt, können durch Praxiseinrichtung und -ausstattung der Räume sowie Gerätekauf schnell sehr hohe Kosten anfallen. Bedenkt man, dass bei Praxen mit Kassenzulassung die Abrechnung quartalsweise und zu Beginn mit zeitlichem Verzug erfolgt, muss hier stark in Vorleistung gegangen werden. So muss eine Darlehenssumme in der Regel die Kosten für die Einrichtung um einige Tausend Euro übersteigen, um die Anfangsphase bis zur ersten Kassenabrechnung überbrücken zu können.

Ratenfreie Vorlaufszeit nutzen

Mit einer Miete können die hohen Investitionssummen für Geräte und auch für die Einrichtung erheblich minimiert oder sogar komplett eliminiert werden, da alles ab dem ersten Praxistag  gemietet werden kann. Alternativ zur monatlichen Zahlung ist auch eine quartalsweise Zahlung möglich, die dann im selben Turnus wie die Kassenabrechnung erfolgt. Für zusätzliche finanzielle Entlastung zu Beginn kann eine ratenfreie Vorlaufszeit von bis zu sechs Monaten vereinbart werden. D.h. Sie mieten ab morgen, die erste Rate wird aber erst z.B. in sechs Monaten fällig. Insbesondere vor dem Hintergrund der zeitversetzten Abrechnung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), können so laufende Fixkosten besser abgefangen werden. 

Durch die Möglichkeit der quartalsweisen Bezahlung ist ein Gleichschritt von KV-Einnahmen und Ausgaben für die Miete möglich.

Zusätzlicher Service

Zusätzlich können Sie in die Miete sämtliche Serviceleistungen wie Wartungen oder Geräteprüfungen integrieren.  Dadurch haben Sie mehr Entlastung und die zu Beginn festgelegten Mietraten bleiben grundsätzlich während der Mietdauer gleich, was zu besserer Planbarkeit und hoher Transparenz führt.

Mietkauf

Anders als bei Miete oder Leasing erwerben Sie beim Mietkauf die gemieteten Objekte innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Zu Vertragsbeginn wird der Kaufpreis sowie die monatlichen Mietraten festgelegt. Die Mietraten werden entsprechend auf den Kaufpreis angerechnet und schmälern somit den später fälligen Kaufpreis. Zu Laufzeitbeginn erfolgt die Aktivierung der Mietkaufobjekte in der Bilanz des Mietkäufers / der Mietkäuferin. Achtung: Die Mehrwertsteuer wird bereits zu Beginn fällig.

Wir beraten Sie gerne

Sie haben bereits ein konkretes Projekt oder eventuell auch mehrere Optionen für Ihre Praxisgründung im Auge? Sie sind bereits in der Planung weit fortgeschritten oder stehen noch ganz am Anfang mit Ihren Überlegungen, ob Sie sich niederlassen möchten? Sie möchten mehr wissen über die Finanzierungsmöglichkeiten und welche alternativen Optionen für Sie idealerweise in Frage kommen? Kontaktieren Sie uns gerne!

Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen, Ihre Optionen zu beleuchten und Sie individuell zu beraten!

Inhalt

    Weitere Beiträge

    _TOM6272

    Praxisgründung: Ihr Weg zur erfolgreichen Praxiseröffnung

    Was ist eine Praxisgründung? Die Praxisgründung bezieht sich auf den Prozess des Aufbaus und der...
    _DSC8978

    Rechtsform Arztpraxis

    Das Wichtigste in Kürze Bei der Wahl der Rechtsform für Ihre Arztpraxis sind steuerrechtliche, haftungsrechtliche...
    DSC04261

    Wartezimmer Ideen

    Ein gut ausgestattetes Wartezimmer sollte eine angenehme Umgebung bieten, um die Wartezeit für Patienten und...
    Nach oben