Im Zuge der Praxisgründung stellt sich die Frage, welche Rechtsform am besten zur eigenen Praxis passt. Auch bei der Praxisübernahme ist zu überlegen, welche Rechtsform die zukünftige Praxis haben soll. Ein Faktor, der sicherlich die Entscheidung zur Rechtsformwahl mit prägt, ist die bevorzugte Art der Berufsausübung. Grundlegend ist hier die Überlegung, ob alleine oder kooperativ gearbeitet werden möchte. Welche Ausgestaltungsmöglichkeiten es im Detail gibt, lesen Sie auch in unserem Beitrag PRAXISGRÜNDUNG UND NIEDERLASSUNG.
Die Möglichkeiten sind hier so vielfältig wie unterschiedlich. Wie so oft gibt es nicht die eine perfekte Form, sondern es ist individuell auf Grundlage der eigenen Situation abzuwägen, welche Form mit ihren Vor- und Nachteilen die Geeignetste ist.